Die paar tausend Franken, die zwei Rechtsgelehrten für ihr Gutachten zur Frage der Vereinbarkeit der eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung (Zuwanderungsinitiative)» mit dem Abkommen zur Personenfreizügigkeit überwiesen werden, hätte die FDP sich sparen können. Wenn die beiden Juristen auf gut dreissig Seiten feststellen, dass die Initiative im Widerspruch zum geltenden Abkommen über die Personenfreizügigkeit stehe, dann ist dieses Ergebnis mehr als banal: Die SVP hat das Volksbegehren, das gemäss Parteizentrale «sehr gut» laufe, ja mit dem erklärten Zweck lanciert, den bestehenden Vertrag mit der EU zu ändern.
Ob ein Ja von Volk und Ständen zu dieser I ...
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