Als Rosann Berger (alle Namen geändert) den Entscheid des Bundesgerichtes Mitte November 2009 erhielt, blieb ihr ein Monat Zeit, um eine Bleibe in Belgrad zu suchen und die Koffer zu packen. In die Wohnung ihres gewalttätigen Gatten zurückzukehren, wie die Richter dies vorgeschlagen hatten, kam für sie nicht in Frage. Bis zum 15. Dezember musste sich die 31-jährige Schweizerin mit ihrem zwanzig Monate alten Nikolaj bei den serbischen Behörden stellen – ansonsten, das hatten ihr bereits die Tessiner Behörden angedroht, wäre sie zwangsweise ausgeschafft worden. Der Vater des Kindes, nennen wir ihn Milan Stankovic, will das so – und die Justiz erhob seinen Wunsch zum Befehl.
Es ist ...
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