Bevor sich die Bundesversammlung in die wohlverdienten Weihnachtsferien verabschiedete, brachte sie am 19. Dezember 2008, zusammen mit fünfzehn anderen Vorlagen zwischen Tabaksteuer, Musikförderung und Güterverkehr, noch schnell die Revision des Vormundschaftsrechts ins Trockene. Der Ständerat nickte das Gesetzeswerk einstimmig ab, an dem seit 1993 gewerkelt wurde. Im Nationalrat votierten lediglich zwei SVP-Vertreter (Christian Miesch, BL, und Pirmin Schwander, SZ) gegen eine Phalanx von 191 Ja-Sagern. Selbst Christoph Blocher, der die Vormundschaftsvorlage als Justizminister vorübergehend mit betreut hatte, unterstützte diese seinerzeit – was ihm der Blick letzte Woche genü ...
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