Für den Bundesrat erübrigt sich jede Diskussion: «Eine Kündigung der EMRK [kommt] aus politischen und juristischen Gründen nicht in Frage.» Dies hätte, so schrieb er kürzlich in einer Antwort auf einen Vorstoss aus den Reihen der SVP, «gravierende Nachteile für die politische Glaubwürdigkeit unseres Landes zur Folge» und würde einen Austritt aus dem Europarat bedingen. Ende der Durchsage.
Tatsächlich fällt es schwer, die unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges entstandene Europäische Menschenrechtskonvention zu kritisieren. Die in fünfzehn Artikeln scheinbar klar gefassten Grundrechte – vom Recht auf Leben über die Meinungsfreiheit bis zum Sklavereiverbot – stell ...
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