Die Finanzmarktaufsicht ist eine der mächtigsten Behörden der Schweiz. Sie kann Banken mit einem Federstrich schliessen oder ihre Organe abberufen. Auch sonst kann sie nach Belieben Massnahmen androhen oder organisatorische Änderungen durchsetzen. Am vergangenen Montag hat sich allerdings ein Novum ereignet: Die Finma hat eine Verfügung erlassen, in der sie sich selbst ein Vetorecht für operative Entscheidungen in der UBS-Investmentbank einräumt. Der Inhalt:
1– Sowohl die Aktiven der Investmentbank insgesamt wie auch an ihrem Standort London müssen abgebaut werden. Die Finma gibt das Tempo vor.
2 – «Jede neue Geschäftsinitiative, die die UBS in der Investmentbank ergreifen wil ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.