Nach seiner Wahl zum Reichskanzler im Januar 1933 liess Adolf Hitler unter einem Vorwand erst einmal eine Reihe kommunistischer und sozialistischer Parlamentarier verhaften. In einem nächsten Schritt peitschte er das berüchtigte «Ermächtigungsgesetz» durch den Reichstag, das ihn mit einem Schlag zum Diktator machte. Das dafür nötige Quorum erreichte Hitler nur, weil die Stimmen der Linken fehlten – sie sassen in Untersuchungshaft. Das verstiess natürlich gegen alle Prinzipien der Demokratie. Doch, streng juristisch betrachtet, war Hitlers Staatsstreich legal zustande gekommen.
Der Trick war keine Erfindung Hitlers. Schon immer nutzten Herrscher schikanöse Justizverfahren, um unb ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.