Im März wurde es als grosser Erfolg der Bundesanwaltschaft gefeiert: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilte drei Angehörige einer Schweizer Terrorzelle des Islamischen Staats (IS) zu Haftstrafen zwischen 41 und 56 Monaten. Heute steht die Justiz dagegen vor einem Scherbenhaufen. Der Iraker Wesam A. aus dem Aargauer Städtchen Baden musste nach einem Entscheid des Bundesgerichts auf freien Fuss gesetzt werden, obwohl ihn die Behörden als eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz ansehen. Der Iraker war wegen guter Führung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden, worauf das Bundesamt für Polizei Ausschaffungshaft anordnete. Das war aber laut Bundesgericht nicht gerec ...
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