Es ist reiner Zufall: Drei neue Urteile der auf Ausländerrecht spezialisierten Abteilung III des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) landeten letzte Woche gleichzeitig in der Mailbox des Schreibenden. Es sind drei verschiedene Fälle zum Thema Landesverweis, willkürlich aus dem Wust der Urteile herausgegriffen, die das Gericht wöchentlich produziert. Trotzdem vermitteln die Verdikte und vor allem deren Begründung ein Bild von der höchstrichterlichen Migrationspolitik. Ob jemand im Land verweilen darf, erscheint dabei eher zufällig. Eines wird allerdings klar: Ein Landesverweis hat, sofern man von einem hartnäckigen Anwalt vertreten wird, eher den Charakter einer Empfehlung.
Keine ...
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