Zum Jahrestag der Havarie von Fukushima hat das Bundesverwaltungsgericht mit dem Mühleberg-Urteil den Atomgegnern ein kleines Geschenk gemacht. Das mag ein Zufall sein oder auch nicht. Viel mehr als ein symbolischer Akt ist das Verdikt, zumindest vorläufig, nicht. Denn es bedeutet keineswegs, dass die Richter «Mühleberg den Stecker ziehen», wie die Aargauer Zeitung und der Blick voreilig frohlockten. Sondern lediglich, dass die Erteilung einer unbeschränkten Betriebsbewilligung an Auflagen geknüpft wird.
Mühleberg verfügte als einziges Kernkraftwerk in der Schweiz bis 2009 über keine unbefristete Lizenz. Dieser Sonderfall geht auf einen Turbinenbrand zurück, der die Anlage 1972 ...
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