Ein Sturz aus fünf Metern Höhe endet in vielen Fällen tödlich. Muss man sich deswegen um «Stürze» aus einer Höhe von weniger als einem Millimeter sorgen? Kaum. Doch ersetzt man «Meter» durch «Sievert», die Einheit für die Wirkung ionisierender Strahlung, ist man bei einer ernstgemeinten Risikodiskussion: Eine plötzliche Strahlendosis von fünf Sievert stellt eine tödliche Gefahr dar. Die Strahlenschutzverordnung des Bundes, die derzeit revidiert wird, reguliert aber selbst Kleinstgefahren von Dosen unter einem Millisievert. So ist laut dem Vernehmlassungsentwurf bei gering strahlenden Abfällen (aus medizinischen Praxen oder Kernanlagen) immer eine spezielle Entsorgung nöti ...
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