Darf man im überfüllten Bahnhof-Café aufste- hen, um den eigenen Zug zu erreichen, ob- wohl man vorher seinem Tischnachbarn ver- sprochen hat, ein Auge auf dessen Gepäck zu haben? André Jenster, Neuhausen
Die Frage ist, ob der Kofferbesitzer Ihnen ge- nügend Zeit liess, die Umstände (Abfahrtszeit Ihres Zuges) zu bedenken. War dies nicht der Fall, so dürfen Sie eine vertrauenswürdig wir- kende Person bitten, die Bewachung zu über- nehmen. Grundsätzlich ist jedoch Ihre Zusage ein Vertrag, und Verträge sind einzuhalten. «Pacta sunt servanda», sagt das römische Recht. Das ist nicht mehr selbstverständlich. Konkordanz beim Bundesrat? Gebrochen. EU- Verträge von Ma ...
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