Darf man ohne das Wissen der Ehefrau vom vermeintlich gemeinsamen Kind einen Vaterschaftstest beantragen? Fredi Neff, Winterthur
Falls Sie eine juristisch fundierte Antwort erwarten, wenden Sie sich an einen Anwalt. Falls Sie einen praktischen Rat suchen, liegen Sie bei uns goldrichtig. Einen Antrag auf einen Gentest dürfen Sie, bei welcher Instanz auch immer, selbstverständlich immer stellen. Wir leben in einem freien Land. Falls Ihre Frau das Ansinnen ablehnt, haben Sie schon mal ein Indiz, dass mit Ihrem Nachwuchs etwas nicht koscher ist. Wenn Sie es nun wirklich wissen wollen, schauen Sie dem Kleinen tief ins Gesicht, dann schauen Sie tief in den Spiegel – und seien Sie ganz einf ...
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