Darf eine 15-Jährige mit einem dreissig Jahre älteren Mann eine intime Beziehung haben? Ja, entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg, denn andernfalls sei das Kindswohl gefährdet. Wie Spiegel online berichtete, lehnte das Gericht die von den Eltern geforderte Kontaktsperre zwischen ihrer Tochter und deren 45-jährigem Geliebten ab, weil der Wille des Kindes in diesem Fall nicht übergangen werden könne. Denn das Mädchen habe seinen Wunsch, diese Liebe weiterzuleben, zielorientiert und stabil geäussert. Das Urteil löst vermutlich bei Eltern, deren Kinder bereits aus dem Haus sind, den gleichen Reflex von Erleichterung aus wie bei kinderlosen Menschen: Gott sei d ...
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