Am Anfang stand ein Deutscher. Reichskanzler Otto von Bismarck begründete in den 1880er Jahren nacheinander die Kranken-, die Unfall- und die Rentenversicherung. Der Blut-und-Eisen-Staatsmann wurde nicht aus Überzeugung zum Sozialpolitiker, sondern aus Kalkül: «Mein Gedanke war, die arbeitenden Klassen zu gewinnen, oder soll ich sagen, zu bestechen, den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, die ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte.»
Da wollte die Schweiz nicht ganz zurückstehen und schuf 1890 die erste Verfassungsgrundlage für eine Unfall- und Krankenversicherung, die Betroffene und Hinterbliebene im Todesfall finanziell unterstützte. Aber erst im Jahr 1912 wur ...
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