Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus sechzehn Ländern, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. In acht dieser Länder – Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen – gibt es Landesämter für Verfassungsschutz, die mit «nachrichtendienstlichen Mitteln» die Verfassung schützen sollen. In den übrigen acht Ländern – Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein – obliegt der Verfassungsschutz einer Abteilung des jeweiligen Innenministeriums.
In jedem Bundesland gibt es zudem ein «Landeskriminalamt», das sich um «Aufgaben der Gefahrenabwehr ...
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