Das Büro des Nationalrats hat gesprochen. Entgegen dem Antrag der Immunitätskommission wird Christa Markwalder nicht disziplinarisch bestraft. Trotz knallhart belegbarem Tatbestand: Markwalder hat nicht nur zwei zwischenzeitlich bekannte bundesrätliche Antworten auf ihre Kommissionsanfragen an Dritte verraten, sondern auch zwei amtsgeheime Ant- worten auf ihre Fragen zu Tschechien und Bos- nien. Diese gelangten in russischer Übersetzung nach Kasachstan. Dort haben die bundesrätlichen Stellungnahmen zu Interna zweier Drittstaaten definitiv nichts zu suchen. Weil bei Markwalder nichts passiert, ist das Amtsgeheimnis auch für 199 andere Nationalräte klinisch tot.
Das Nationalratsbür ...
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