An ihren Wörtern sollt ihr sie erkennen. Lange brauchten Bundesräte und Diplomaten das Wort Rahmenvertrag. Sie meinten damit jenes von der EU verlangte Vertragswerk, das die Schweiz dem EU-Recht und dem EU-Gerichtshof unterstellen würde. Es handelt sich beim Rahmenvertrag weder um die «Fortsetzung» noch um die «Renovierung», noch um die «Konsolidierung», noch um die «Krönung» des bilateralen Weges. Sondern um das Ende des Bilateralismus. Denn «bilateral» bedeutet, auf gleicher Augenhöhe zu sein unter souveränen Staaten beziehungsweise Staatsgebilden.
Die Befürworter der EU-Anbindung wissen, dass sie mit einem Rahmenvertrag beim Volk niemals durchkämen. Und sie wiss ...
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