Zehn Tagessätze zu 380 Franken bedingt – so lautet das Urteil des Berner Obergerichts gegen CVP-Nationalrätin Kathy Riklin. Das Gericht sieht es als erwiesen, dass Riklin in ihrer Funktion als Zürcher Universitätsrätin das Amtsgeheimnis verletzt hat, und kehrt damit den erstinstanzlichen Entscheid. Riklin hatte in der Wandelhalle des Bundeshauses Inhaltliches eines noch unveröffentlichten Berichts der Universität Zürich zu Christoph Mörgeli verraten. Der SVP-Nationalrat stand damals als Mitarbeiter der Uni unter Beschuss und wurde kurz danach entlassen. In der Verhandlung hatte Riklins Verteidigerin Mörgeli vorgeworfen, eine unliebsame politische Gegnerin auf juri ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.