Gerät ein Unternehmen ins Visier der Strafverfolger, dann wird die Lage kritisch: Bereits die Eröffnung eines Strafverfahrens, aber erst recht eine Anklageerhebung beschädigen dessen Ruf nachhaltig. Geschäftspartner und Kunden wenden sich ab, Kooperationsverträge werden gekündigt, und wie im Fall Enron droht Insolvenz.
Da kommt der Vorschlag von Bundesanwalt Michael Lauber, in solchen Fällen einen «Aufschub der Anklageerhebung» einzuführen, wie gerufen. Vorbild ist dabei das amerikanische Deferred Prosecution Agreement (DPA), eine Vereinbarung, welche zwischen dem fehlbaren Unternehmen und der Staatsanwaltschaft abgeschlossen wird. Das ...
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