Wer eine Aktiengesellschaft in seinem Eigentum hat, darf offenbar nicht einfach damit rechnen, wirklich die Eigentumsrechte daran zu haben. Will man sie sie zum Beispiel verkaufen, kommt der Einwand, es gälten nicht nur Gesetz und Buchstabe, zu beachten seien auch der Käufer, das Wohl der Firma, ihre Umgebung und deren Schicksal beim Verkauf. Dies ist grob gesagt der Schluss, den man aus dem Gerichtsurteil des Kantonsgerichts Zug von vergangener Woche ziehen kann.
Applaus von Finanz- und Medienleuten
Zu urteilen war, ob der Klage der Familie Burkard gegen die Blockade des Verkaufs des Zuger Chemiespezialitäten-Konzerns Sika an den französischen Baustoffkonzern Saint-Gobain stat ...
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