In der Schweiz gilt Schweizer Recht, nicht die Scharia. Das sieht auch der Gerichtshof für Menschenrechte so: Er weist eine Klage des Basler Paares Aziz Osmanoglu, 40, und Sehabat Kocabas, 38, ab, die mit 1400 Franken gebüsst wurden, weil sie sich weigerten, ihre neun- und ihre siebenjährige Tochter an der Primarschule ins Schwimmen zu schicken.
Aziz Osmanoglu, der mit zehn nach Basel kam und eine kaufmännische Lehre machte, kennt die hiesigen Verhältnisse. Er ging aber in den neunziger Jahren in die Türkei zurück, um sich zum Koranlehrer ausbilden zu lassen. Und er brachte, als er 1999 nach Basel zurückkehrte, eine türkische Koranlehrerin als Ehefrau mit. Seither hat der Sekretä ...
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