Dieser Kolumnist befasst sich normalerweise mit dem Inhalt einzelner wirtschaftspolitischer Entscheide. Als politischer Ökonom muss man sich darüber hinaus fragen, ob systematisch auftretende Politikfehler institutionelle Ursachen haben. Dies in Analogie zu unternehmerischen Entscheiden, wo man von Corporate Governance spricht.
Zur «Governance» der Eidgenossenschaft: Wie alle anderen Demokratien kennt auch die Schweiz eine Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Justiz. Wenn vom Sonderfall Schweiz die Rede ist, kommt man reflexartig auf die Rolle des Volkes, das eben nicht nur die Legislative wählen darf, sondern via Referenden und Initiativen über Sachfragen abstimmen kann ...
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