Das Urteil, welches Bundesstrafrichter Peter Popp (CVP) am Dienstag in Bellinzona eröffnete, war eine kleine Sensation: Der Angeklagte Daniel Roth ist schuldig der Veruntreuung im Amt und wird bestraft mit sechzig Tagessätzen bedingt; beim mitverurteilten Finma-Chefbeamten Mathias Hebeisen beträgt das Strafmass in derselben Sache vierzig Tagessätze.
Dass hochkarätige Beamte – der Haupttäter Daniel Roth ist inzwischen zum Chefjuristen von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf avanciert – überhaupt vor dem Bundesstrafrichter vortraben müssen, kommt selten vor. Wenn man bedenkt, wer auf der Gegenseite steht – eine Sekretärin aus Zug mit dem Namen Cornelia Stierli – ...
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