Die Schweiz hat mit der Wegweisung eines 28-jährigen Türken die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der «Secondo», der nach mehreren Verurteilungen im Oktober 2003 in seine Heimat ausgeschafft wurde, darf wieder in die Schweiz kommen und soll 3000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erachtete die Ausschaffung in Anbetracht der «nicht allzu gravierenden kriminellen Vergangenheit» des Mannes als unverhältnismässig.
Der Entscheid, den der Strassburger Gerichtshof letzte Woche per Communiqué bekanntgab, wurde in den Schweizer Medien lediglich als Kurznachricht vermeldet. Der Weltwoche liegt die schriftliche Begründung vor, mit der ...
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