Als im Jahre 2003 der Schaffhauser Martin Ruch gegen das degressiv ausgestaltete Steuersystem seines Kantons Beschwerde führte, trat das Bundesgericht am 26. Januar 2004 gar nicht auf die Klage ein: Da Ruch von den Änderungen im Steuergesetz nicht direkt, weder finanziell noch in seinen Rechten, betroffen sei und insbesondere «keinen Nachteil erleidet», sei er «nicht legitimiert», das oberste Gericht zu bemühen. Das Kurzverdikt wurde mit lobenden Bemerkungen zu degressiven Tarifen abgerundet: Das neue Modell Schaffhausens sei durchaus geeignet, den Steuerstandort um den Munot attraktiver zu machen, mehr Steuern zu generieren und damit die Steuerlast für alle Einwohner zu verringern.
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