Wie das Bezirksgericht Zürich festgestellt hat, darf man den Ex-Banker Rudolf Elmer nicht als «Datendieb» bezeichnen. Zwar liess sich Elmer 2011 vor versammelter Weltpresse dabei filmen, wie er Wikileaks-Gründer Julian Assange eine CD mit geklauten Kundendaten seines einstigen Arbeitgebers (Bank Bär) überreichte. Da er aber noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt nach Meinung des Bezirksgerichtes die Unschuldsvermutung. Wir halten deshalb ausdrücklich fest: Es könnte sich bei der Übergabe der CD mit den geklauten Daten um eine optische Täuschung handeln. Auch ist nicht bewiesen, dass Elmer seinen ehemaligen Arbeitgeber unter Druck setzte, indem er die vielleicht gar nicht ...
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