Der Begriff «Kesb» wird langsam Teil der Alltagssprache, aber was bedeutet er genau? «Kindes- und . . .» Ah ja, das sind doch die Behörden, die in den vergangenen Jahren Aufsehen erregt haben, weil sie in privaten Haushalten aufgetaucht sind und Kinder unter staatliche Betreuung genommen haben. Per Verfügung haben sie Kinder unter Beistandschaft gestellt und die Zuständigkeiten der Eltern zurückgeschnitten. Moment, das stimmt nur halb, es geht um mehr. Der vollständige Name der Instanz lautet: «Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde». Die auf Bundesebene vorgeschriebene und kantonal geregelte Kesb ist viel mächtiger, sie nimmt nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene unte ...
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