Die GPK wirft Ihnen Verfehlungen vor. Die erste: Sie haben dem ehemaligen Bundesanwalt eine Pressekonferenz untersagt. Jawohl, und zwar zu Recht. Die Bundesanwaltschaft muss in ihrer Arbeit unabhängig sein. Niemand soll einem Bundesanwalt bei seiner eigentlichen Tätigkeit, nämlich der Strafverfolgung, dreinreden. Hierzu braucht er auch eine eigene Kompetenz, die Presse zu orientieren. Aber diese Orientierung ist nicht in jedem Fall Sache des Bundesanwalts.
Konkreter? Es gibt übergeordnete staatspolitische Interessen, unter anderem solche der Koordination. Das war so im Fall Achraf, einem mutmasslichen Terroristen, dessen Auslieferung Spanien verlangte. Es gab einen grossen Medienwirbe ...
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