Das unerlaubte Tragen einer Waffe wird man dem Täter, der in Mannheim einen Polizisten getötet und mehrere Personen verletzt hat, wohl nicht zur Last legen können.

Denn der Afghane Suleiman A. hat sich, wenn auch wohl eher unbewusst, an die Regelungen der städtischen «Waffen- und Messerverbotszonenordnung» gehalten.

Diese war Ende 2023 in Kraft getreten. Nachdem es in der Mannheimer Innenstadt vermehrt zu bewaffneter Gewalt gekommen war, entschieden sich die Stadtväter, das Problem mit einem Zonenplan in den Griff zu kriegen. Das schreibt der Nebelspalter.

Auf einem Stadtplan ist fein säuberlich festgehalten, wo man keine Waffen sowie Messer «mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter» mit sich tragen darf. Andere Waffen waren bereits untersagt, die Kategorie «Messer» kam neu dazu.

Das Verbot betrifft öffentliche Strassen, Wege, Plätze und Anlagen in einem bestimmten Bereich. Es gilt allerdings nur am Wochenende jeweils von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Der Messerstecher von Mannheim hatte sich für einen Freitagnachmittag entschieden.

Die «Waffenverbotszone» wirkt im Nachhinein wie ein schlechter Witz. Zum einen ist klar, dass sich Gewalttäter mit klaren Absichten kaum an eine solchen Zonenplan halten. Zum anderen reicht das Zeitfenster von Montag bis Freitag durchaus, um Menschen in einer belebten Stadt zu verletzen oder zu töten.

Vor allem aber: Gedacht war die Verordnung, um etwas zu untersagen. Nun wirkt sie eher, als wäre das Mitführen eines langen Messers zu bestimmten Tagen und Uhrzeiten völlig in Ordnung.