Eine junge Frau behauptet seit Jahren, der Prinz habe sie mit 17 Jahren sexuell missbraucht. Sie ist dazu angeblich eigens von New York nach London geflogen, angelockt von falschen Versprechungen. Dies, nachdem sie während Monaten im Dunstkreis des verurteilten Sexualtäters Jeffrey Epstein verkehrte.

Noch liegt kein Urteil gegen den Prinzen vor, und es wird voraussichtlich Jahre dauern, bis es zu einem rechtsgültigen Entscheid kommen wird. Dennoch sind die Konsequenzen für den Mann beträchtlich: Er hat sämtliche Ehrentitel an seine Mutter, die Queen, zurückgegeben, die sie nun anderen Mitgliedern der Royals neu verleihen wird. Anscheinend haben militärische Stellen Prinz Andrew geraten, auf Ehrentitel wie Oberst der Grenadier Guards zu verzichten.

In der zivilen Welt gibt er zudem sämtliche Schirmherrschaften auf, wie etwa das Patronat bei der Kunststiftung Royal Fine Art Commission. Gewiss, Prinz Andrew ist ein schillernder Royal, der seine Herkunft immer wieder für heikle Geschäfte wie etwa mit dem früheren Regime in Kasachstan nutzte.

Aber dem Mann steht zu, dass er in der Öffentlichkeit als unschuldig gilt und bis zum Beweis des Gegenteils gegen keine Gesetze verstossen hat. Es steht ihm das gleiche Recht zu wie allen seinen nichtadligen Landsleuten. Das scheint eigentlich selbstverständlich, ist aber unglücklicherweise vergessen gegangen.

Die 3 Top-Kommentare zu "Das bürgerliche Gesetz kennt die Unschuldsvermutung. Sie gilt für den englischen Adligen Prinz Andrew offenbar nicht"
  • Bischi49

    Ich glaub kaum, dass das mit adlig oder nicht adlig zu tun hat, sondern ganz einfach damit, dass bei Missbrauchsvorwürfen einer Frau die Unschuldsvermutung generell abgeschafft ist, der Mann automatisch vorverurteilt wird, meistens sein Leben zerstört wird, und auch eine spätere richterliche Richtigstellung daran nichts mehr ändert. In diesem Bereich haben die Moralisten und -innen schon längst die Lufthoheit erlangt und das Recht ausser Kraft gesetzt, Gerechtigkeit erst recht.

  • juege

    Der Titel hat einen markanten Fehler: Auch das bürgerliche Gesetz KANNTE die Unschuldsvermutung. Im heutigen Linksstaat gibt es kein Recht mehr.

  • Urschweizer

    Warum meldet sich diese Frau erst jetzt, nach so vielen Jahren?