Die staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung, in die die Weltwoche Einsicht nehmen konnte, bringt neue Fakten zum spektakulären Entführungsfall vom 31. März 2022 rund um den Impf-Chef Christoph Berger an den Tag: Die seinerzeitige Entführung des Professors am Zürcher Universitätskinderspital geschah aus Gründen der Erpressung und weil sich der Täter gezielt den Impf-Chef ausgesucht hatte.

Entführer B. V. und seine Partnerin steckten in geschäftlichen Schwierigkeiten, da die von ihnen entwickelte Nachbarschafts-App ein finanzieller Misserfolg war. Darum wollte B. V. unter Androhung von Waffengewalt 300.000 Franken von Berger erpressen. Er wählte sein Erpressungsopfer gezielt aus, da B. V. ein Covid-Massnahmen-Gegner war und vom Entführungsopfer Berger Geld einforderte.

Der Täter B. V., deutscher Staatsangehöriger, war verzweifelt, indem er gegenüber Dritten äusserte, er könne für den aufwendigen Lebensstil seiner 28-jährigen Lebensgefährtin A. B. nicht mehr aufkommen. Diese zeigte sich auf den sozialen Medien recht freizügig und zelebrierte dort einen gehobenen Lebensstil. B. V. fürchtete, sie werde ihn verlassen, sollte er nicht mehr genügend verdienen. Er war aber auch zu verliebt, um sie loszulassen.

Die Entführung von Christoph Berger endete insofern tragisch, als es sechs Tage danach beim polizeilichen Zugriff auf das in Wallisellen wohnhafte Paar zu zwei Toten kam: Nachdem Berger den Erpressungsversuch polizeilich angezeigt hatte, wollte die Kantonspolizei B. V. verhaften. Doch dieser tötete seine Freundin A. B. im Auto durch einen gezielten Kopfschuss, er selber kam durch die Geschosse einer Polizeiwaffe ums Leben.

Schon damals gingen die Medien davon aus, dass der Täter «Kontakte in die Verschwörungstheoretiker-Szene» gehabt habe. B. V. sei ein Verschwörungstheoretiker und Impfgegner, der darum den ihm aus den Medien bekannten Impf-Chef Berger entführt habe. Auch die Staatsanwaltschaft habe eine «Verbindung zur Corona-Skeptiker-Szene» vermutet, und der Nachrichtendienst des Bundes (BND) stellte fest, «dass ein Teil der Corona-Massnahmengegner Gewalttaten befürwortet, fördert oder ausübt».

Zwischen Impf-Chef Berger und der Lebenspartnerin von Täter B. V. gibt es laut der Einstellungsverfügung keine Verbindung. Dieser hatte die Nennung seines Namens im Zusammenhang mit der Entführung durch den Tages-Anzeiger mittels superprovisorischer Verfügung beim Bezirksgericht Zürich verboten. Berger outete sich allerdings wenig später selber und nahm auch zur Vermutung Stellung, seine Entführung habe etwas mit seiner Rolle als Impf-Chef während er Covid-Pandemie-19 zu tun gehabt. Laut Berger widersprach «dieses Narrativ meinem persönlichen Erleben während der Entführung».

Dem Vernehmen nach war Berger zum Zeitpunkt der Entführung allein mit seinen Kindern zu Hause und wollte eine Eskalation verhindern. Deshalb stieg er für eine Stunde ins Auto des Entführers ein, um in Uster bei einem Bankautomaten 100 Franken zu beziehen und sie B. V. auszuhändigen.

Christoph Berger hat durch seine bewusst defensive Kommunikations-Strategie zur Deeskalation in der angespannten Covid-Zeit in verdienstvoller Weise beigetragen und nach Kräften dafür gesorgt, dass seine Person nicht ins Zentrum der damals aufgeheizten Corona-Debatten rückte. Dafür gebührt Impf-Chef Berger Lob.

Die 3 Top-Kommentare zu "Entführung von Impf-Chef Berger: Der Entführer konnte den Lebensstil seiner Partnerin nicht mehr finanzieren. Er wollte Berger 300.000 Franken abknöpfen. Dann kam es zum Drama"
  • Watchdog

    Geschätzter Herr Professor Mörgeli, Ihre abschliessende Würdigung von Impf-Berger ist nicht nachvollziehbar. Indem er phasenweise die experimentelle mRNA-Therapie für Kinder aktiv empfahl, hat er definitiv die rote Linie überschritten. Da eine seriöse unabhängige Aufarbeitung nie stattfinden wird, bleibt es bei der Spaltung.

  • Eliza Chr.

    Herr Mörgeli, was soll die Lobhudelei auf Berger am Schluss des Artikel? Berger will 'Impfchef' und Prof. sein, empfahl und empfiehlt immer noch die tödliche Brühe für Kinder! und Alte. Nachdem man weiss, dass die Brühe weder schützt noch sonst einen Nutzen hat, sondern bis zum Tod führen kann, was Berger wusste/weiss, gehört er wie Berset & Co. angeklagt. Da alle des BAG mit Berset/Swissmedic zusammengearbeitet haben, wird wohl nichts passieren bis es verjährt ist: Sauhäfeli - Saudeggeli.

  • mac donald

    Der Beginn dieses Artikels ist echt ok. Den Schluss kann ich nicht nachvollziehen, leider.