Die Republik rätselt, ob SPD-Kanzler Olaf Scholz, sein grüner Stellvertreter Wirtschaftsminister Robert Habeck und FDP-Finanzminister Christian Lindner noch ein Team sind, das sich zu Recht Regierung nennt, oder ob die drei längst den Zugang zueinander verloren und nur versäumt haben, zum Scheidungsanwalt zu gehen. Dabei schauen alle auf die ungelösten sogenannten Sachfragen: Angeblich geht es um den Haushalt, es geht um Schuldenbremse ja oder nein, es geht um Subventionen für alle oder nur für wenige, es geht ums Umverteilen in Maßen oder an die Massen.
Es kann aber auch sein, dass ein ganz anderes Motiv dahintersteckt, wenn FDP-Parteichef Christian Lindner oder sein Gegenüber von den Grünen, Robert Habeck, an etwas festhalten, was sich wie ein Modell von gestern anfühlt: Es geht ums Geld. Vor allem um das, was die Mitglieder der Bundesregierung, also die Ministerinnen und Minister und in diesem Fall auch die 37 parlamentarischen Staatssekretäre verdienen. Und das, was sie bekommen, wenn sie ihre Ämter frühzeitig verlieren.
Das Gesetz sieht es so: Kanzler, Minister und Staatssekretäre haben nach einer vollen Legislaturperiode ihre Pensionsansprüche sicher. Sie haben dann Anspruch auf 27,74 Prozent des Amtsgehaltes, für einen Minister sind das beispielsweise knapp 6000 Euro im Monat. Das Geld erhalten sie mit Erreichen des regulären Ruhestandsalters, was je nach Jahrgang unterschiedlich ist. Besonderheit bei den Regierungsmitgliedern ist allerdings, dass sie es schon, wenn sie sechzig werden, mit nur geringen Abschlägen bekommen.
Das Problem: Sollte eine Partei, wie etwa die derzeit widerborstige FDP oder eben die Grünen, die Regierung vorzeitig verlassen, hätte kein FDP-Minister oder Grüner einen Pensionsanspruch. Die SPD trifft dieses Szenario weniger hart, weil deren Amtsträger zum Teil schon in der Vorgängerregierung saßen und genug Amtsjahre aus dem Buckel haben. Kanzler Scholz etwa war unter Angela Merkel Finanzminister.
Voraussetzung für das Angstszenario von Grünen und Liberalen: Scholz regiert in einer Minderheitsregierung weiter. Falls der Kanzler selbst gleich mit abtritt, sind die neuen Minister und Staatsekretäre allerdings aus dem Schneider. Das liegt an einer abstrusen Regelung, die im Bundesministergesetz verankert ist. Dort ist eine Regelung aufgeschrieben, die Juristen mit «rechtlicher Fiktion» beschreiben. Was unter dieser wundersamen Rechenkonstruktion zu verstehen ist, steht weiter unten im Gesetzestext: «Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.» «Zwei gleich vier» lautet die abstruse, aber rechtlich abgesicherte Gleichung, die allerdings nur gilt, wenn mit den Ministern und Staatsekretären auch der Kanzler stürzt. Bleibt er im Amt, gehen seine ausgeschiedenen Kabinettsmitglieder und deren Zuarbeiter leer aus. Und das will natürlich keiner riskieren.
Wann begreifen die deutschen Bürger, dass diese Regierung nichts für Deutschland tut. Es geht halt vielen noch zu gut. Und diejenigen, welche CDU und CSU als Option sehen, sollten ebenfalls die Augen öffnen und nicht blind bleiben.
Dass dies erst jetzt in seiner ganzen Klarheit dargelegt wird, erstaunt den aufmerksamen Politikbeobachter schon eher!Dass hingegen nur von der Exekutive + deren dazugehörenden (tausenden!) Angestellten die Rede ist, bedeutet nur die halbe Wahrheit.Bei der heutigen polit.Ausgangslage würden bei einer Neuwahl auch Dutzende von Parlamentariern (alles guthonorierte Profis)ihren Job verlieren, dh schon aus „sozialer Rücksichtnahme“ dürften Neuwahlen für die Ampelparteien nicht im Vordergrund stehen…
Die genannten drei "Spitzen"-Politiker samt Gefolge interessiert nur noch ihr persönliches finanzielles Wohl! Dazu kommt die Angst vor dem Absturz und vor der Abrechnung.