Staatsanwalt Yves Bertossa setzte am Donnerstagmorgen vor dem Genfer Straf- und Massnahmenvollzugsgericht noch einmal alle Hebel in Bewegung. Kompromisslos wehrte er sich gegen die Freilassung von Erwin Sperisen und kritisierte den Entscheid aus Strassburg scharf.
Doch für einmal verweigerte ihm die Genfer Justiz die Gefolgschaft. Erwin Sperisen, der ehemalige politische Chef der Polizei in Guatemala, ist ein freier Mann.
Indirekt anerkennt das Gericht damit, was schon in Strassburg festgestellt wurde: Sperisen hatte in der Schweiz keinen fairen Prozess. Bis zum Beweis des Gegenteils hat er als unschuldig zu gelten.
Die Verurteilung von Sperisen mutet allein schon vom Sachverhalt her absurd an: Er soll einen Kommandanten gedeckt haben, der an einem Gefängnismassaker beteiligt gewesen sein soll – aber exakt in dieser Sache längst rechtskräftig freigesprochen wurde.
Nichts war an Sperisens Verurteilung klar: Irgendwie, irgendwann, irgendwo soll er in irgendein Mordkomplott verwickelt gewesen sein.
Klar war lediglich: Er musste verurteilt werden, weil ihn die Schweiz sonst für eine jahrelange Untersuchungshaft in fast totaler Isolation hätte entschädigen müssen.
Strassburg hat der Schweiz einen Riegel geschoben. Der Ball liegt nun beim Bundesgericht. Es muss entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt – oder ob man den Justizirrtum endlich akzeptiert und Sperisen entschädigt.
Zur Diskussion steht so oder so nur noch der erwähnte Sachverhalt (Komplizenschaft mit einem Unschuldigen). Eine so genannte «reformatio in peius», eine neue Ausweitung des Prozesses, wäre nicht zulässig.
Doch bis zum Entscheid ist Sperisen ein freier Mann – nach mehr als elf Jahren Haft.
Eine Zelle ist ja jetzt frei geworden. Für den Staatsanwalt Yves Bertossa. Gleich Unterbringungsdauer wäre gerecht.
In diesem Fall hat die Schweizer Justiz verfassungsfeindlcih sogar die Regeln der Schweizer Verfassung gebrochen. Denn die Gesetze eines freiheitlich-demokrstischen Rechtsstaates gelten nur innerhalb der Grenzen dieses Staates. Zurecht, denn dann könnte bspw ein chinesisches Gericht das Urteil fällen über bspw einen Schweizer der in seinem schweizer Heimatland chinesisches Recht gebrochen hat, also etwas getan hat, was in der Schweiz gar nicht strafbar ist. Aber in China.
Ich bezweifle ob das Bundesgericht eine Entschädigung spricht. Die Gerichte sind immer auf der Seite des Staatsapparats, nicht auf unserer Seite. Sauhäfeli Saudeckeli.