Ein Star-Reporter der Zeitschrift für gute Lebensart und moralische Besserwisserei wurde von fünf Mitarbeiterinnen (und in einem Fall von einer Redaktorin der WoZ) verbaler Anzüglichkeiten und in einem Fall eines sexuellen Übergriffs beschuldigt. Die Vorwürfe liegen teils Jahre zurück, in keinem Fall wurde Anzeige erstattet.

Nachdem die Republik mehrere Wochen über diese Anschuldigungen gebrütet hatte, wurde der Reporter Ende August per sofort freigestellt. Er bestreitet den sexuellen Übergriff entschieden. Anfang September richtete das Online-Magazin eine «Meldeplattform» ein, auf der jeder nach Belieben – mit oder ohne Namen – weitere Denunziationen deponieren konnte.

Diese Meldungen wurden einer «ersten Auswertung» unterzogen; daraufhin wurde der Reporter fristlos gefeuert: «Da eine Trennung [...] alternativlos war, hat keine Konfrontation des Beschuldigten mehr stattgefunden.» Alternativlos unanständig, denn noch Mitte September hatte VR-Präsident Michel Huissoud getönt: «Ende September werden allfällige Beschuldigte angehört. Sie werden dann Gelegenheit haben, sich zu all den Vorwürfen zu äussern.»

Das ist Inquisition à la Republik. Weder das Organ noch der Beschuldigte kennen bis heute die Namen der Frauen, die Behauptungen über angebliche Übergriffigkeiten – meist verbaler Natur – aufgestellt haben. Der Beschuldigte hatte daher keine Möglichkeit zur Konfrontation oder zu einer Richtigstellung. Inwiefern solche Anschuldigungen überhaupt relevant sein könnten, obwohl sie wohl mehrheitlich längst verjährt sind oder unerheblich oder bestritten werden – spielt alles für die Scharfrichter der Republik keine Rolle.

Dieses Vorgehen wird auch von vielen Kommentatoren auf der Website der Republik nicht goutiert. Ganz am Anfang hatte die Geschäftsleitung und die Chefredaktion noch Kreide gefressen: «Eine fundamentale Veränderung unserer Betriebskultur wird nötig sein.» Inzwischen fährt sie aber mit der ihr eigenen Intransparenz und Inkonsequenz fort. Sie will den Namen des Beschuldigten nicht nennen. Sie kennt nicht einmal selbst die Namen der Denunziantinnen. Sie hat dem Beschuldigten keine Gelegenheit gegeben, sie zu konfrontieren.

Und nun feuert sie den Mitarbeiter fristlos, ohne ihm – wie angekündigt – Gelegenheit zur Stellungnahme zu bieten. Darüber hinaus sagt das Organ weiterhin kein Wort dazu, wieso die Geschäftsleitung und Chefredaktion seit Ende Juni über entsprechenden Meldungen brütete, ohne aktiv zu werden, und erst am 23. August den eigenen Verwaltungsrat darüber informierte.

Das liege an einer «see only»-Klausel auf dem ihr von der Fachstelle für Gleichstellung übermittelten Dossier, die eine Benützung der in ihm enthaltenen Vorwürfe untersagt habe. Hier herrscht weiterhin völlige Intransparenz. Die Fachstelle sagt, sie habe den Vermerk nicht angebracht, die Republik sagt, er sei auf dem Dossier gestanden, als sie es erhielt.

Welche Rolle hier Rechtsanwältin Rena Zulauf spielte, die offensichtlich die Mittelsperson zwischen Fachstelle und Republik war, liegt völlig im Dunkeln. Sie gibt auf entsprechende Fragen keine Antwort, beziehungsweise droht mit Klagen.

Fragen an die Chefredaktion der Republik wurden vom VR-Präsidenten Huissoud persönlich beantwortet – der seine Zitate anschliessend mit inakzeptablen Bedingungen verknüpfte.