Eine Busse an die Adresse eines Elternpaars im Kanton St. Gallen hat unschöne Folgen für das kantonale Bildungsdepartement. Das Verwaltungsgericht hat einer Beschwerde der Eltern recht gegeben.

Ende Oktober 2020 hatte das Departement von Regierungsrat Stefan Kölliker (SVP) eine Maskenpflicht in den Schulhäusern der Oberstufe verfügt. Die erwähnten Eltern schickten ihren Sohn ohne Maske, aber mit einem Attest in den Unterricht.

Die Schulleitung akzeptierte das nicht. Sie forderte die Eltern auf, sich von einem Vertrauensarzt der Schule ein Arztzeugnis ausstellen zu lassen. Das taten diese nicht. Die Folge war eine Busse von je 500 Franken an beide.

Eine Beschwerde dagegen vor Verwaltungsgericht war nun erfolgreich, wie das St. Galler Tagblatt schreibt. Thema war allerdings nicht die Verhältnismässigkeit der Maskenpflicht, sondern ein Formfehler: Die Weisungen seien nicht rechtmässig verordnet worden, wie das Tagblatt berichtet.

Konkret sei das Bildungsdepartement zu dieser Massnahme gar nicht befugt gewesen. Die Maskenpflicht hätte vom Gesundheitsdepartement verfügt werden müssen. Da damit die gesetzliche Grundlage fehlte, waren die Bussen nicht rechtmässig.

Den Kanton St. Gallen kostet das Ganze 4500 Franken für entstandene Kosten beim Anwalt der Eltern. Dieser nannte den Vorgang «eine Peinlichkeit für Kölliker und sein Departement.»

Die 3 Top-Kommentare zu "Maskenpflicht an St. Galler Schulen: Gebüsste Eltern wehren sich erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht"
  • claudio.bachmann

    Dass sich dass Gericht hinter einem Formfehler verstecken musste und nicht den Mut hatte, die Verhältnismässigkeit anzuprangern, überrascht nicht und ist eine weitere Peinlichkeit.

  • Edmo

    Das Urteil ist ok. Doch dass es nur wegen eines Formfehlers zustande kam, ist eine Schande. Es ist längst bekannt, dass die Masken mehr schadeten als nützten. Die Maske im Alltag ist ein hygienischer GAU. Und gegen Viren bringt sie keinen nennenswerten Schutz. Als die Masken verordnet wurden, war das längst bekannt. Doch die machtgeilen Diktatoren werden juristisch nicht angegangen. Im besten Fall werden die Opfer wegen Formfehlern der Tyrannen von einer ungerechtfertigten Strafe verschont.

  • Andreas

    Warum muss ein Formfehler herhalten, um eine schwachsinnige Anordnung ausser Kraft zu setzen? Natürlich, besser so als garnicht. In welcher Welt leben diese Schulleiter?