«Durchführungsverordnung zur Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm)»: So heisst der sperrige Titel eines Beschlusses der EU vom 20. Januar.

Ab dem 10. Februar kann Pulver aus Mehlwurmlarven beispielsweise in Brot, Kuchen, Käse und Teigwaren eingesetzt werden. Maximal 4 Prozent des Gesamtgewichts eines Brots dürfen daraus bestehen, bei anderen Produkten liegen die Grenzwerte tiefer.

Bei dem Prozedere werden die Mehlwürmer getrocknet, gemahlen und anschliessend mit UV-Licht bestrahlt. Das soll dafür sorgen, dass das Pulver mehr Vitamin D3 enthält. Die EU verspricht sich von der Neuerung einen wertvollen Vitaminlieferanten. Dieser soll künstliche Nahrungsergänzungen überflüssig machen.

Hersteller sind verpflichtet, auf der Verpackung darüber zu informieren, dass Pulver aus Mehlwürmern enthalten ist. Ebenfalls zu deklarieren ist die Gefahr einer allergischen Reaktion. Von dieser können Krebstier- und Hausstaubmilben-Allergiker betroffen sein.

Derzeit verfügt nur das französische Unternehmen Nutriearth über die Bewilligung zur Herstellung des Mehlwurmpulvers. Die Verordnung kam gegen den Widerstand aus Fraktionen der Rechten im EU-Parlament zustande.