«Nike by you» heisst ein besonderer Service des Sportschuhherstellers Nike. Man kann bestimmte Modelle individualisiert bestellen, indem man die Farben selbst wählt und auf der Rückseite Buchstaben anbringen lässt.

Das hat Anhänger der AfD auf den Plan gerufen. Mit den Parteifarben Blau und Rot und den Buchstaben «AFD» können sie im öffentlichen Raum ihre politischen Präferenzen sofort klarmachen. Was einige sofort getan haben.

Das ist vorbei. Denn diese Kombination ist inzwischen untersagt. Die Farben sind zwar noch wählbar, aber wer «AFD» als Aufdruck wählt, erhält vom System eine Absage. Die Konfiguration entspreche nicht den «Personalisierungsoptionen».

Warum, ist klar. Nike will in bester Tradition anderer Unternehmen verhindern, unfreiwillig für die AfD Werbung zu machen. Das geht allerdings nur, wenn die Herstellerin kurzerhand über ihre eigenen Vorgaben hinweggeht.

Denn eine Individualisierung ist laut den Allgemeinen Bestimmungen nur dann nicht zulässig, wenn sie gegen Marken- oder Eigentumsrechte verstösst, unpassende Umgangssprache enthält, einen beleidigenden oder diskriminierenden Inhalt transportiert oder zur Gewalt aufruft.

Es ist nicht anzunehmen, dass die AfD selbst Beschwerde eingereicht hat, um ihre Marke zu schützen. Aber welcher der anderen Punkte soll beim Kürzel einer demokratisch legitimierten deutschen Partei erfüllt sein?

Kaum nötig zu erwähnen, dass alle anderen Parteibezeichnungen problemlos akzeptiert werden.

Vermutlich gehen auch RAF, ETA, PKK und anderes mehr. Auch wenn beim näheren Hinsehen diese Codes für Bomben, Terror und Todesopfer stehen. Hauptsache, es ist nicht die AfD.