Im Juli 2022 musste die Reggae-Band Lauwarm ihren Auftritt abbrechen, weil sich einige Konzertbesucher über «Unwohlsein» beschwert hatten. Der Grund: Zwei weisse Bandmitglieder trugen Rastazöpfe und traten in afrikanischer Kleidung auf. Die Band wurde der «kulturellen Aneignung» beschuldigt. Weisse, die von historischer Ausbeutung und Rassismus profitierten, sollten nicht die kulturellen Ausdrucksformen der zuvor Unterdrückten übernehmen.

Die Junge SVP (JSVP) sah den Konzertabbruch als eine Form von «Rassismus gegen Weisse» und erstattete Anzeige wegen Rassendiskriminierung. Nun berichtet die Berner Zeitung: Die Staatsanwaltschaft Bern hat tatsächlich einen Strafbefehl gegen das Restaurant ausgestellt, wie ein Sprecher der Berner Staatsanwaltschaft bestätigt.

Die Brasserie Lorraine will jetzt dagegen Einsprache erheben – der Fall käme dann vors Regionalgericht.

Die JSVP nutzte die Anti-Rassismus-Strafnorm, die sie stets kritisiert, um auf ihre Unsinnigkeit hinzuweisen. Nils Fiechter, Chef Strategie der JSVP, sagt gegenüber der Berner Zeitung, dass die «woken Moralprediger nun ihre eigene Medizin zu spüren» kriegen – und das sei gut so.

Die 3 Top-Kommentare zu "«Retourkutsche für woke Linke»: Strafbefehl gegen Brasserie Lorraine wegen Rassendiskriminierung"
  • pSz

    Top! Bravo! Und excusé: Sehe ich da auf dem Graffiti nicht eine Person mit dunkler Hautfarbe und BLONDIERTEN HAAREN? Shocking ❗️ 😱

  • gelegentlicher kommentar

    Die medial erwähnte Shani Louk (aktuelles Ereignis in Is/Palestina) hat auch Rastalocken. Wo bleibt hier der Aufschrei über kulturelle Aneignung? Antwort = Regelbasierte Ordnung.

  • pSz

    Die Band „Lauwarm“ distanziere sich von der Anzeige, „ein ehrliches offenes Gespräch wäre da besser“. Ehrlich und offen? Habe selten so gelacht.