Die Schweiz hat ĂŒber 7000 abgewiesene Asylbewerber eingebĂŒrgert. Dies schreibt Bundeshaus-Redaktor Hubert Mooser in der aktuellen Ausgabe der Weltwoche.

Er beruft sich auf amtlich bestĂ€tigte Zahlen des Bundesrates, die aus einer Antwort des Departements von Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) auf eine Anfrage der rĂŒhrigen SVP-NationalrĂ€tin Martina Bircher hervorgeht.

Hintergrund: Von 2003 bis 2022 wurden 100.690 Personen unter dem Aufenthaltstitel als vorlĂ€ufig Aufgenommene registriert, steht im Artikel. Von diesen hatten bis Ende Mai 2023 31 Prozent eine Aufenthaltsbewilligung (B), 5 Prozent eine Niederlassungsbewilligung (C), und 7 Prozent wurden eingebĂŒrgert.

41 Prozent befinden sich noch im Asylbereich, und 16 Prozent sind nicht mehr in den entsprechenden RegisterbestĂ€nden aufgefĂŒhrt, so dass man im Staatssekretariat fĂŒr Migration davon ausgeht, dass sie das Land verlassen haben. Allerdings können sie auch untergetaucht sein.

Was bedeutet das? Und was kann man dagegen tun?

Die Antworten lesen Sie im Artikel «Rote PĂ€sse fĂŒr Illegale» in der aktuellen Ausgabe der Weltwoche.

Die 3 Top-Kommentare zu "Rote PĂ€sse fĂŒr Illegale: Die Schweiz hat ĂŒber 7000 abgewiesene Asylbewerber eingebĂŒrgert"
  • einer der genug hat

    Ich tippe auf Illegale AktivitĂ€ten Meineid und Amtsmissbrauch im Bundeshaus.đŸ€ź

  • wmb

    In der Schweiz werden von den Behörden die Gesetze mit den FĂŒssen getreten. Es gibt auch ein Steuergesetz. Bei den Steuern sollte man den Anteil fĂŒr den Sozial- und Migrantenblödsinn (ca. 30%) an Steuern abziehen damit der Staat den Rechtsweg zum Einzug beschreiten muss Es geht nur ĂŒber das Geld, also muss man dem Staat den Geldhahn zudrehen oder den Geldfluss zumindest erschweren.

  • 😱◕‿◕😱

    Das Prinzip der VolkssouverĂ€nitĂ€t bestimmt das Volk zum souverĂ€nen TrĂ€ger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht eine absolute Macht von Linken, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig ĂŒber der Verfassung.