Das Landgericht Stuttgart wird vorerst gegen Michael Ballweg, den Gründer der «Querdenken»-Bewegung, lediglich wegen Steuerdelikten Anklage erheben. Vorwürfe bezüglich Geldwäsche und versuchten Betrugs wurden vom Gericht abgelehnt. Das Landgericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Sie fordert die Zulassung der Anklage für alle Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ballweg vor, über öffentliche Aufrufe für die Gruppe «Querdenken 711» mehr als eine Million Euro an Spenden erhalten zu haben. Rund 500.000 Euro soll er für sich behalten und die Spender über die Verwendung des Geldes getäuscht haben. Zusätzlich erhebt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf, er habe einen Teil des illegal erhaltenen Geldes in bar abgehoben, um seine Herkunft zu verbergen.

Michael Ballweg hatte die Vorwürfe bestritten. Der Corona-Kritiker sass neun Monate in U-Haft, bis er im April unter Auflagen entlassen wurde.

Eine «schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft», kommentierte Ballweg die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart.