Afghanistan ist eines der wichtigsten Herkunftsländer, was die Staatszugehörigkeit von Asylsuchenden betrifft. Die meisten bekommen hier ein Bleiberecht als vorläufig Aufgenommene.

Und was liest man nun regelmässig über diese Migranten in unseren Medien?

Vergangene Woche wurde im Wallis ein Afghane verurteilt, der einen Landsmann getötet hatte. Im Thurgau verletzte ein Afghane einen Mann mit einem Messer. Am Sonntag wurde in Bülach eine Frau ermordet. Als mutmasslicher Täter wurde ein 47-jähriger Afghane verhaftet.

Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.

Warum lassen wir solche Personen überhaupt ins Land?

Marcel Luthe von der deutsch-afghanischen Gesellschaft vermutet, dass viele afghanische Flüchtlinge bereits in ihrer Heimat kriminell waren. Er schätzt, dass rund 50 Prozent Straftäter seien. In Deutschland werden einige dieser Kriminellen abgeschoben – warum nicht auch in der Schweiz?

Stattdessen findet die Migrationsbehörde von SP-Bundesrat Beat Jans stets neue Gründe, Afghanen nicht zurückzuschicken.

Die Erkenntnis: Wer es einmal in die Schweiz schafft, darf offenbar bleiben, selbst wenn er gewalttätig wird.