Eine Frau aus Genf legt beim Staatsrat des Kantons Einspruch gegen den Ausgang der Abstimmung über die Volksabstimmung «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ein, im Volksmund «Stopp Impfpflicht»-Initiative.

Die Begründung: Die Initiative sei in der Abstimmungsbroschüre der Staatskanzlei irreführend dargestellt worden. Man habe die Wähler durch falsche Informationen verängstigt und so das Abstimmungsverhalten beeinflusst.

Konkret geht es um die Behauptung, bei einem Ja zur Initiative wäre die Arbeit der Polizei und der Justiz beeinträchtigt worden. Diese hätten bei einer Festigung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit ihrem Auftrag nicht mehr richtig nachgehen können.

Die Einsprecherin weist darauf hin, dass nach einem Ja zu einer Initiative stets das Parlament über die konkrete Umsetzung entscheidet. Dieses kann entsprechend auch Ausnahmen vorsehen.

Die Initianten hätten nie beabsichtigt, die Justiz bei ihrer Tätigkeit einzuschränken. Diese Absicht hätte man bei Zustimmung zur Initiative daher berücksichtigen müssen.

Der Rechtsanwalt Henri Gendre hat zu dieser Frage eine juristische Analyse erarbeitet. Auch er kommt zum Schluss, der Bundeskanzlei hätte bewusst sein müssen, dass bei der Umsetzung Ausnahmeregelungen getroffen werden können.

Laut der Einspruchsführerin wurden diese aus ihrer Sicht «irreführenden Elemente» danach von den Medien weiterverbreitet. Dadurch seien sie unter der Stimmbürgerschaft verstärkt worden.