Wer sich in Deutschland mit dem Sozialgesetzbuch richtig auskennt, hat die Chance auf ein solides Einkommen ohne Arbeit. Man muss allerdings den Durchblick haben. Hier eine kleine Anleitung:

Da ist zuerst das Bürgergeld. Es soll, so heisst es offiziell von der Bundesregierung, «Menschen, die in existenzielle Not geraten sind, finanziell sichern und gleichzeitig dabei unterstützen, aus dieser Situation so schnell wie möglich wieder herauszufinden». 563 Euro fliessen dafür maximal. Im Gespräch sind gerade noch mal 1000 Euro extra für die, die sich wirklich erfolgreich einen Job gesichert haben – was den Konstruktionsfehler des Bürgergelds bereits offenlegt: Es ist so hoch, dass sich manche gar keinen Job mehr suchen. Das gilt vor allem, wenn sich mehrere Bürgergeldempfänger zu einer «Bedarfsgemeinschaft» zusammentun und ihr Geld zusammenlegen. Da kommen dann schnell 1500 Euro und mehr zusammen. Netto natürlich. Bürgergeld wird auch an die gezahlt, die zu wenig verdienen, um davon ordentlich leben zu können. Etwa die Hälfte der Bürgergeldempfänger sind solche Hinzuverdiener.

Vor dem Bürgergeld gibt es das Arbeitslosengeld, es fliesst ein Jahr lang und ist an sich eine Versicherungsleistung. Gibt es jedoch viele Arbeitslose, kommt diese Versicherung mit ihrem Geld nicht hin und braucht Zuschüsse. Das kündigt sich in Deutschland gerade mal wieder an.

Wer in dem System einmal gelandet ist, hat oft Anspruch auf Wohn- und Heizungsgeld, das heisst, der Staat zahlt das Dach über dem Kopf und macht die Bude warm. Wer zu alt ist, um zu arbeiten, oder ein Gebrechen hat, das ihn davon abhält, bekommt kein Bürgergeld, sondern «Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung». Das ist nicht zu verwechseln mit der Grundrente – einem Zuschlag, den der Staat bei einer sehr geringen Rente bereithält. Oft hat dieser Personenkreis auch Ansprüche auf sogenannte «Mehrbedarfe» – das sind zum Beispiel Extrakosten, die Rollstuhlfahrer haben, oder es ist die Unterstützung für Alleinerziehende oder Schwangere. Geld kann es auch geben für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder die Anschaffung von orthopädischen Schuhen.

Klar ist, dass das alles nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder gilt. Und es gilt für Menschen mit und ohne deutschen Pass: Asylbewerber bekommen 150 Euro weniger als Bürgergeldempfänger. Sie haben Anspruch auf gesundheitliche Versorgung. Das heisst, sie werden bei akuten Erkrankungen, Schmerzen oder Schwangerschaft untersucht und behandelt, bekommen Impfungen oder dürfen zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Nach achtzehn Monaten landen sie in einer normalen gesetzlichen Krankenversicherung, in der auch alle anderen Leistungsempfänger untergebracht sind.

Zum Schluss: Wer mal in den Urlaub fahren will, wird auch nicht allein gelassen. In elf der sechzehn Bundesländer gibt es an Bedürftige Zuschüsse für den Urlaub. 45 Euro am Tag können es zum Beispiel für eine Familie mit einem Kind in Baden-Württemberg sein.