Wie die Weltwoche berichtet hat, wohnt der neue Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker (auch) in Zürich. Zweifel über seinen Lebensmittelpunkt konnte Stocker bisher nicht abschliessend ausräumen. Nun ist in der Folge der Weltwoche-Recherche eine Beschwerde gegen die Wahl von Stocker eingegangen. Das berichten die Schaffhauser Nachrichten. Morgen Dienstag muss der Regierungsrat darüber entscheiden.

«Zwei Schaffhauser Stimmberechtigte haben eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Wahl von Simon Stocker in den Ständerat eingereicht», sagte Christian Ritzmann, stellvertretender Staatsschreiber, gegenüber den Schaffhauser Nachrichten. Beantragt werde von den Beschwerdeführern, dass die Wahl Stockers für ungültig erklärt werde.

Begründet werde dies damit, dass Stockers Lebensmittelpunkt möglicherweise weiterhin in Zürich und nicht in Schaffhausen liege. Stocker nennt das in den Schaffhauser Nachrichten eine «groteske Unterstellung». Er habe Kenntnis von dieser Einsprache und habe sich bereits dazu geäussert. Es sei eine Tatsache, dass seine Ehefrau arbeitsbedingt von Zürich nach Lenzburg pendle, «deshalb hat sie in Zürich eine Wohnung, unser Lebensmittelpunkt ist aber in Schaffhausen, meine Familie ist hier, ich bewege mich hier», so Stocker gegenüber dem Lokalblatt.

Ein von den Schaffhauser Nachrichten zitierter Jurist erklärt: «Es muss ermittelt werden, ob sich die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Frage des Lebensmittelpunkts auch auf die Frage der Wahlberechtigung anwenden lässt.» Ein Weiterzug des Falls an Ober- und Bundesgericht sei möglich. Heute Montag wird Stocker in Bern als Schaffhauser Ständerat vereidigt.