Die Wohnsitz-Affäre des neuen Schaffhauser Ständerats Simon Stocker (SP) ist noch nicht ausgestanden.
Einer der Beschwerdeführer, der die Gültigkeit der Wahl in Zweifel gezogen hat, gelangt nun an die nächste Instanz, an das Obergericht des Kantons Schaffhausen.
Am Dienstag hatte der Regierungsrat die Beschwerden von zwei Stimmbürgern abgewiesen. Stocker habe seine Schriften in Schaffhausen und zahle dort Steuern, so die Regierung. Allerdings ist das gar nicht umstritten. Die entscheidende Frage ist vielmehr, wo der Lebensmittelpunkt von Stocker liegt. Und darauf geht der Regierungsrat nicht ein.
Neue Zweifel an Stockers Darstellung
Inzwischen sind weitere Zweifel daran aufgetaucht, dass der Lebensmittelpunkt von Stocker und seiner Familie – er ist verheiratet und hat einen kleinen Sohn – tatsächlich in Schaffhausen ist, wie er beteuert. Stockers Sohn besucht nämlich eine Kita in Zürich. Dort lebt auch seine Frau in einer Wohnung, in der Stocker ebenfalls auf dem Türschild steht.
Neben der Frage, ob die Schaffhauser nicht vielleicht einen Zürcher ins Stöckli gewählt haben, geht es in dem Fall auch um ein übergeordnetes Problem – nämlich darum, ob der steuerrechtliche Begriff des Lebensmittelpunkts auch für die Politik gilt. Genügt es, bloss die Papiere im Wahlkanton zu haben? Oder sollte man dort nicht auch hauptsächlich und schwergewichtig leben?
Es ist nicht auszuschliessen, dass am Ende das Bundesgericht darüber entscheidet.
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Und was ist mit Tiana Angelina Moser?
Emilheinz Wieder so ein Wischi Waschi Politiker mehr. Nicht das Wohl des Volkes steht im Vordergrund, sondern das eigene Interesse und vor allem das Ego.
Ein Bundesgerichtsurteil wäre zu begrüssen, da es immer mehr Patchworkfamilien und andere Lebensformen gibt.