Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt beschränkt. Die Zahl der Arbeitnehmer aus Kroatien ist 2022 förmlich explodiert und hat die im Freizügigkeitsabkommen festgelegten Schwellenwerte weit überschritten.

Der Bundesrat hat daher beschlossen, die vorgesehene Schutzklausel anzuwenden.

Die Wiedereinführung der Kontingentierung betrifft die Erteilung von erstmaligen Kurzaufenthaltsbewilligungen L und Aufenthaltsbewilligungen B zur Erwerbstätigkeit. Nicht von der Kontingentierung betroffen sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger, der Familiennachzug, der Aufenthalt als Nichterwerbstätige sowie das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.

Das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union wurde zu Beginn des Jahres 2017 mit einem Zusatzprotokoll auf Kroatien ausgeweitet. Während einer Übergangsfrist von zehn Jahren erfolgt die Öffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt schrittweise.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Kroatinnen und Kroaten die volle Personen-Freizügigkeit. Doch die vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz vorläufig noch, einseitig wieder Bewilligungskontingente einzuführen, wenn die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Dieser Schwellenwert ist erreicht, wenn die Zahl der erteilten Bewilligungen (2022) mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre (2019 bis 2021) liegt.

Wie das Staatssekretariat für Migration mitteilt, hat die Schweiz zwischen Januar und Oktober 2022 2413 Bewilligungen B für kroatische Arbeitskräfte erteilt, während der Schwellenwert für das gesamte Jahr 2022 bei 178 liegt. Per 2023 seien somit die quantitativen Bedingungen für die Anwendung der einseitigen Schutzklausel erfüllt.

Die Schweiz platzt aus allen Nähten. Die vorläufige Beschränkung für Kroaten bedeutet nicht mehr als ein Tropfen auf dem heissen Stein. Und zweitens ist diese Massnahme in absehbarer Zeit wegen der EU-Personenfreizügigkeit für unser Land ohnehin verboten.

Die 3 Top-Kommentare zu "Zuwanderung ausser Rand und Band: Weil die Zuwanderung 2022 aus Kroatien explodierte, beschliesst der Bundesrat ab 1. Januar eine Beschränkung"
  • HJM

    Es gibt eigentlich nur eine Haltung: Schengen Dublin Abkommen aufkünden und wieder Grenzkontrollen und der EU endlich klaren Wein einschenken! WIR WOLLEN UNSER LAND ALLEIN REGIEREN! Wir werden NIE der EU beitreten!!!

  • husky-1

    Zuwanderung explodiert! Ist das zu fassen! Das wussten wir ja gar nicht! Und jetzt gibt es eine Beschränkung der Zuwanderung von Kroaten. Aha, und was ist mit der Massenzuwanderung aus allen anderen Ländern? Die Schweiz platzt ja jetzt schon aus allen nähten! Wir werden noch alle ein blaues Wunder erleben! Ich bin sprachlos!

  • Ba We

    Grenzen zu für alle. Besonders für sog. Nichterwerbstätige, die eh nichts zum Sozialstaat beitragen. Da haben wir genug eigene. Ich als Rentnerin muss mich mit einer reduzierten Rente zufrieden geben (deshalb arbeite ich noch weiter statt mich auf den Früchten meiner Einzahlungen über Jahrzehnte hinweg auszuruhen), muss dann mehr MWSt bezahlen, um meine eigene Rente zu finanzieren und darf dann noch untätige Einwandeter durchfüttern. Der BR genehmigt sich stattdessen eine saftige Lohnerhöhung.