Neun Monate brauchte Sonderstaatsanwalt Christoph Rüedi, um die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Kommandanten und den Kripo-Chef der Luzerner Polizei zu formulieren. Für Schweizer Verhältnisse ist das wenig. Doch die beiden Angeklagten hatten noch viel weniger Zeit, um exakt dieselben Fragen zu beantworten. Fünf Stunden waren es höchstens, vielleicht auch nur eine Stunde. Und am Ende, als sich die Ereignisse überstürzten, mussten sie innerhalb von Sekunden entscheiden, unter Druck. Damals ging es um Leben und Tod einer Frau. Heute stellt sich nur noch die abstrakte Frage, ob der Tod von Ursula R. zu verhindern gewesen wäre.
Es ist das alte Lied: Im Rückblick ist man kl ...
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