Die drei Journalisten der Weltwoche, der Neuen Zürcher Zeitung und des Sonntagsblicks, die im April 2004 aus internen Papieren des Bundesrates zitiert und damit die Europa-Klausur der Landesregierung weitgehend öffentlich gemacht haben, müssen sich auf eine Strafverfolgung einstellen. Auf Antrag von Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz haben Bundesanwalt Valentin Roschacher und seine vielen Leute zwar insgesamt 44 Verdächtigte im Bundesdienst überprüft, aber, wie so oft, keine Kollaboration mit den Medien entdecken können und darum die Verfahren gegen Unbekannt eingestellt. Die Medienleute sollen nicht ungeschoren davonkommen: Der Kanton Zürich wird dieser Tage angewiesen, aufgrund A ...
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