Wenn man bedenkt, dass eine Frau in Deutschland bis 1962 die Einwilligung ihres Mannes brauchte, um ein Bankkonto zu eröffnen; dass Vergewaltigung in der Ehe erst 1997 zum Straftatbestand erklärt wurde; dass Frauen Anfang der neunziger Jahre in der Bundeswehr nur im Sanitäts- und Musikdienst dienen konnten – dann muss man zugeben, dass sich die Lage der Frauen in relativ kurzer Zeit wesentlich verbessert hat. Natürlich nicht in Indien, wo die Witwenverbrennung zwar verboten wurde, aber gelegentlich noch praktiziert wird, nicht in einigen muslimisch geprägten Ländern, wo «Ehebrecherinnen» gesteinigt werden, und auch nicht überall in Europa, ...
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