Bisher kamen sie aus Brüssel oder Strassburg, neuerdings residieren sie auch in Lausanne: die fremden Richter. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 30. März 2015 einen Urnenentscheid des Tessinervolks umgestossen. Am 18. Mai 2014 sagte dieses ja zu einer Amnestie, bei der unversteuerte Gelder während zweier Jahre nachträglich legalisiert werden konnten. Mit dem Anreiz eines Nachlasses von 70 Prozent. Alle demokratischen Instanzen stimmten dem Entscheid zu: die Regierung, das Parlament und am Ende das Stimmvolk.
Die Abstimmung wurde nötig, weil die Sozialdemokratische Partei das Referendum ergriffen hatte. Die SP unterlag in der Volksabstimmung – und zeigte sich als sc ...
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